Arbeitsrecht Bochum & Bottrop

Das Arbeitsrecht zählt mit zu den Rechtsgebieten, mit dem die meisten Menschen täglich in Berührung kommen. Von Beginn eines Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung können viele arbeitsrechtliche Problemstellungen auftauchen, bei denen die Beauftragung eines Anwalts sehr vorteilhaft ist.

 

Auf einen Blick

  • Kündigungen und Kündigungsschutz
  • Abmahnungen
  • Arbeitszeugnisse / Zeugnissprache

Abmahnung im Arbeitsrecht

Abmahnungen stellen üblicherweise eine notwendige Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen dar. Verletzt eine der Vertragsparteien die vereinbarten Pflichten, steht es der anderen zu, eine Abmahnung auszusprechen. Die Pflichtverletzung muss hierbei konkret benannt und Konsequenzen bei Wiederholung aufgezeigt werden. Erfüllt eine Abmahnung die formellen und inhaltlichen Vorgaben nicht, ist sie gegenstandslos. Gerne prüft Rechtsanwalt Rolf Neumann – mit Standorten in Bochum und Bottrop – Ihre Abmahnung und berät die weitere Vorgehensweise.

Kündigung

Soll ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortgeführt werden, kommt schnell der Begriff Kündigung ins Spiel. Hierbei ist zwischen verschiedenen Arten der Kündigung zu unterscheiden, die entsprechend unterschiedliche Anforderungen, Auswirkungen und Folgen haben. Ist mit Sperrzeiten zu rechnen? Gilt das Wettbewerbsverbot, wenn man bei einem Konkurrenz-Arbeitgeber einsteigen möchte? Rechtsanwalt Rolf Neumann beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen zum Thema Kündigung.

Betriebsbedingte Kündigung

Im Rahmen von Fusionen, Betriebsschließungen oder Outsourcing können sog. betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Oft passiert es, dass Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung – die sich auf außerbetriebliche Gründe stützt – nur unzureichend begründen. Die Chancen für eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage sind in der Regel daher hoch.

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung wird insb. dann ausgesprochen, wenn absehbar eine dauerhafte Erkrankung vorliegt, die den Arbeitnehmer daran hindert, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Es liegt am Arbeitgeber, darzulegen und zu beweisen, dass es dem betroffenen Arbeitnehmer unmöglich ist, die geschuldete Leistung zu erbringen. Sichern Sie Ihre Rechte durch eine fachkundige Beratung mit Rechtsanwalt Neumann.

Verhaltensbedingte Kündigung

Wer eindeutig gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt und auch nach einer Abmahnung keine Besserung seines Verhaltens zeigt, muss mit einer verhaltensbedingten Kündigung rechnen. Darüber hinaus gibt Herr Rechtsanwalt Neumann zu bedenken, dass in besonders schwerwiegenden Fällen eine Abmahnung sogar hinfällig wird (schwere Beleidigung, mutwillige Zerstörung etc.).

Änderungskündigung

Mit einer Änderungskündigung wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis aufgelöst und unter geänderten Konditionen ein neues Arbeitsverhältnis geschlossen. Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen, es unter Vorbehalt anzunehmen und Kündigungsschutzklage zu erheben, oder direkt eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Herr Neumann berät Sie über die jeweils taktisch sinnigste Vorgehensweise.

Arbeitszeugnisse

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, steht es Arbeitnehmern zu, ein schriftliches Zeugnis zu verlangen. Dabei wird unterschieden zwischen dem einfachen Zeugnis, welches lediglich das Arbeitsverhältnis und die Beschäftigungsdauer nennt und dem qualifizierten Zeugnis. Letzteres enthält dann auch Beurteilungen zu den vollbrachten Leistungen. Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für den weiteren Berufsweg und darf das berufliche Fortschreiten des Arbeitnehmers nicht behindern. Eine anwaltliche Prüfung ist vor allem bei qualifizierten Zeugnissen sinnvoll, da sich hinter manchen vermeintlich gut klingenden Formulierungen abwertende Beschreibungen verbergen können.