Beamtenrecht Bochum & Bottrop

Das Beamtenrecht in Deutschland ist Teil des Besonderen Verwaltungsrechts und betrifft das Beschäftigungsverhältnis eines Teils der natürlichen Personen im öffentlichen Dienst. Bei den Beamtenverhältnissen wird unterschieden zwischen u. a.:

  • Beamter auf Widerruf
  • Beamter auf Probe
  • Beamter auf Zeit
  • Beamter auf Lebenszeit

Als Beamter ist man nicht „unkündbar“!

Wer als Beamter auf Lebenszeit berufen wird, erhält ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit und auch Sicherheit gegenüber dem Dienstherren. Doch die Verbeamtung auf Lebenszeit bedeutet nicht – wie oft fälschlich dargestellt – dass ein Beamter nicht aus dem Dienst entlassen werden kann. Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis gehen auch eine ganze Reihe an Regelungen und Pflichten einher.

Abgesehen von Ereignissen wie Tod oder Eintritt in den Ruhestand, beendet insb. nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung mit Freiheitsstrafe ab einem Jahr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ein bestehendes Beamtenverhältnis. Aber auch ohne strafgerichtliche Verurteilung kann ein Disziplinarverfahren zur Beendigung eines Beamtenverhältnisses, zu Rügen oder Geldstrafen führen nach beamtenrechtlichen Verfehlungen des Betroffenen. Genau an diesen Stellen kann sich die Hinzuziehung eines im Beamtenrecht erfahrenen Anwalts, wie Herrn Rechtsanwalt Neumann, bezahlt machen.

Anwaltliche Hilfe bei Disziplinarmaßnahmen

Haben Sie tatsächlich als Beamter gegen Ihre Dienstpflichten verstoßen und ein Dienstvergehen begangen? Als Disziplinarmaßnahmen kommen mitunter (aber nicht abschließend) Geldbußen, Rückstufung in niedrigere Soldgruppen oder die Nichtgewährung einer höheren Soldgruppe in Betracht.

Wen betrifft das Beamtenrecht?

Die von Rechtsanwalt Neumann überwiegend aufsuchende Klientel umfasst mitunter:

  • Lehrer an öffentlichen Schulen
  • Lehrende an Hochschulen
  • Polizeibeamte
  • Bahnbeamte
  • Finanzbeamte
  • Verwaltungsbeamte
  • Postbeamte

Herr Rolf Neumann ist an den Standorten Bochum und Bottrop für Sie da, vertritt aber auch gerne Beamte aus umliegenden Städten bei allen beamtenrechtlichen Problemen.

Beamtenrecht – Beihilfe

Verbeamtete Personen erhalten für Krankheits-, Pflege-, Todes- oder Geburtsfälle eine finanzielle Unterstützung – die sog. Beihilfe. Diese wird entweder prozentual oder pauschal auf Rechnungen gesundheitsbezogener Ausgaben gewährt. Doch wie soll man reagieren, wenn beispielsweise eine Arztrechnung über mehrere Tausend Euro bei der Beihilfe eingereicht wird, man hiervon aber nur einen Bruchteil erstattet bekommt? Rechtsanwalt Rolf Neumann vertritt Sie kompetent bei allen Streitigkeiten in Beihilfe-Angelegenheiten.