Erbrecht Bochum & Bottrop

Viele Menschen machen sich erst in gehobenem Alter vermehrt Gedanken über erbrechtliche Regelungen. Doch die Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags sind keine Angelegenheiten, die auf die Schnelle erledigt werden sollte. Ärgernisse sind praktisch vorprogrammiert, wenn Niederschriften zu gesetzlichen Regelungen in Konflikt stehen oder das Schriftstück formale Mängel aufweist. Rechtsanwalt Neumann berät seine Mandanten umfassend in allen Belangen rund um das Erbrecht und steht dabei an den Standorten in Bochum & Bottrop zur Verfügung.

Testament oder Erbvertrag?

Dem Erblasser steht es frei, die Regelung über seinen Nachlass in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags zu gestalten. Die Testierfreiheit gewährt dem Erblasser großen Freiraum bei der Gestaltung. Eine notarielle Beurkundung dieses Dokuments ist nicht zwingend nötig, doch wenn darauf verzichtet wird, muss das Testament eigenhändig aufgeschrieben werden – Ort, Datum und Unterschrift dürfen ebenfalls nicht fehlen. Die Hinzunahme eines erfahrenen Anwalts ist sehr zu empfehlen, da eigenhändig aufgesetzte Testamente oftmals Fehler aufweisen. Auch stellt die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt, wie Rechtsanwalt Neumann, vielfach sicher, dass in das errichtete Testament aufgenommene Formulierungen nicht missverständlich oder mehrdeutig sind. Das nämlich führt häufig dazu, dass nach dem Ableben des Erblassers die Erben Schwierigkeiten bekommen, ihr Erbrecht auch durchzusetzen.

Die Nachlassregelung über einen Erbvertrag zu steuern ist etwas strikteren Vorgaben unterworfen. Da es sich um einen Vertrag handelt, sind entsprechend mindestens zwei Vertragsparteien für einen gültigen Abschluss nötig. Darüber hinaus ist die notarielle Beurkundung dieses Dokuments vorgeschrieben. Nachträgliche Änderungen an einem Erbvertrag können nur mit Zustimmung beider Vertragspartner durchgeführt werden. Folglich ist eine Änderung im Todesfall von mindestens einem Vertragspartner gar nicht mehr möglich. Diese strikte Bindung kann jedoch von beiden Partnern gewünscht sein, wenn die Erblasser ihren letzten Willen sicher in der vorgesehenen Form umgesetzt wissen möchten.

Rechtsanwalt Neumann klärt über alle Vor- und Nachteile beider Gestaltungsinstrumente auf und erörtert, welche Variante in dem jeweiligen Einzelfall die geeignetere ist. Er unterstützt Ratsuchende auch im Hinblick auf eine rechtssichere inhaltliche Gestaltung.

Vermächtnis als weitere Option

Über ein sog. Vermächtnis wird dem Erblasser ein weiteres Gestaltungsinstrument an die Hand gegeben. Hierüber kann er einzelne Gestände seines Nachlasses an eine von ihm bestimmte Person (z. B. einem Familienmitglied, einem Verwandten, einem guten Bekannten oder auch dem Nachbarn) vermachen. Manche Menschen gebrauchen die Begriffe „vermachen“ und „vererben“ gerne synonym, Rechtsanwalt Neumann weist jedoch darauf hin, dass es sich um unterschiedliche Vorgänge handelt, die entsprechend unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden müssen.

Anspruch auf den Pflichtteil

Schnell heißt es in einem Streit schon mal: „Du bist enterbt“, doch mehr als eine fast leere Drohung ist das im Regelfall nicht. Insbesondere nahe Verwandte des Erblassers können nicht ohne weiteres vom Erbe ausgeschlossen werden. Ihnen steht von Gesetzes wegen der sogenannte Pflichtteil zu, der nur in Extremfällen ausgesetzt werden kann. Rechtsanwalt Neumann ist dabei behilflich, die Höhe der Pflichtteilsansprüche zu ermitteln und auch durchzusetzen.

Alle Ratsuchenden aus Bochum, Bottrop oder auch dem näheren Umfeld können sich jederzeit an die Kanzlei von Herrn Rolf Neumann wenden. Gerne hilft er Erblassern und Erben oder auch bei Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften, etwa bei deren Auseinandersetzung – Ihr Ansprechpartner für das Erbrecht.