Das Baurecht unterteilt sich in die Bereiche des privaten Baurechts und des öffentlichen Baurechts. Durch behördliche wie auch gesetzliche Vorgaben ist das Bauen in Deutschland nur mit vielen Einschränkungen möglich. Viele Bauvorhaben sind nur zulässig, wenn sie die Voraussetzungen der Planungsvorgaben, die sich etwa aus Bebauungsplänen ergeben, erfüllen. Darum geht es im Bereich des öffentlichen Baurechts. Nicht zuletzt kommen während der Bauerrichtung auch Haftungsfragen ins Spiel. Wer haftet bei Baumängeln? Liegt tatsächlich ein Baumangel vor? Derartige Fragen werden im privaten Baurecht behandelt. Rechtsanwalt Neumann betreut Sie in allen baurechtlichen Angelegenheiten und betreut Mandanten aus den Städten Bochum und Bottrop.
Die Bauantragstellung setzt voraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen zunächst eruiert werden, um die Genehmigung des zustellenden Bauantrages sicherzustellen.
Dazu gehört die Einarbeitung in etwaig bereits bestehende Bebauungspläne oder die Ermittlung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Vorhaben- und Erschließungsplanes.
Dazu gehört auch die Ermittlung der vorhandenen Umgebungsbebauung, falls kein Bebauungsplan existiert. Auch müssen etwa bestehende Nachbarbelange geprüft werden.
Vielfach ist der Inhalt der erlassenen Baugenehmigung unrichtig, etwa im Bereich der Auflagen und Bedingungen. All das überprüft Rechtsanwalt Neumann.
Vielfach wird einem Nachbarn eine Baugenehmigung erteilt für ein Bauvorhaben, welches die Nachbarbelange beeinträchtigt. Rechtsanwalt Neumann ermittelt in dem Falle die Chancen für den Nachbarn, sich gegen die erlassene Baugenehmigung zur Wehr zu setzen. Günstigstenfalls begleitet Rechtsanwalt Neumann vor Erteilung der Nachbarbaugenehmigung den Nachbarn im Kontakt zur Baubehörde, um dessen Rechte bereits im Bauantragsverfahren zu wahren.
Vielfach werden während der Bauerrichtung von den zuständigen Behörden Untersagungsverfügungen oder Stilllegungsverfügungen erlassen oder sogar Zwangsgelder verfügt. Rechtsanwalt Neumann überprüft deren Rechtmäßigkeit und / oder versucht in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden für eine beschleunigte Aufhebung Sorge zu tragen. Teilweise ist auch die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe vonnöten. In diesem Fall ermittelt Rechtsanwalt Neumann die Erfolgschancen auch einstweiliger Verfahren beim Verwaltungsgericht.
Unabhängig davon, mit welchem öffentlich rechtlichen Problem Sie konfrontiert sind und ob Sie Handwerker, Architekt, Bauträger oder Auftraggeber sind. Rechtsanwalt Rolf Neumann steht Ratsuchenden an gleich zwei Standorten (Bochum und Bottrop) zur Verfügung.