Mietrecht und Pachtrecht Bochum & Bottrop

Jedermann schließt Mietverträge, ob privat für die Wohnung, gewerblich für den Betrieb oder auch Pachtverträge zur Nutzung von Immobilien. Die Gestaltung dieser Verträge ist häufig kompliziert und für den Laien unübersichtlich, auch hinsichtlich der Folgen verschiedener Vereinbarungen.

Auch stellen vielfach vom Mieter eingestellte oder reduzierte Mietzahlungen für Vermieter ein großes Problem dar. Oder es finden sich Mängel in der Mietwohnung, so dass der Wohnungsmieter den Vermieter zu deren Beseitigung in Anspruch nehmen muss.

Teilweise muss der Mieter auch vom Vermieter auf Räumung der Mietsache in Anspruch genommen werden.

Rechtsanwalt Neumann berät seine Mandanten umfassend in allen Belangen des Wohnungsmietrechtes, des gewerblichen Mietrechtes oder des Pachtrechtes und steht dabei an den Standorten in Bochum & Bottrop zur Verfügung.

Wohnungsmietrecht

Im Mietrecht für Wohnungen, für das es spezielle gesetzliche Regelungen gibt, die vornehmlich auch dem Schutz des Mieters dienen, stellt sich vielfach die Frage nach der Verantwortlichkeit für Unzulänglichkeiten der Wohnung, wie Feuchtigkeit, Schimmel, fehlende oder unzureichende Beheizbarkeit. Dann muss die Vorgehenseise zur Durchsetzung der Rechte des Mieters gut überlegt werden. Vielfach begehrt der Vermieter überraschend oder etwa nach Renovierungsarbeiten an oder in der Mietwohnung eine Mieterhöhung. Dann ist wichtig festzustellen, ob das Erhörungsbegehren formell korrekt ist und vom Inhalt her berechtigt. Denn nicht sämtliche Renovierungsarbeiten des Mietobjektes berechtigen der Vermieter die Kosten auf den Mieter umzulegen. Rechtsanwalt Neumann steht für eine Überprüfung zur Verfügung, nachdem ihm die Einzelheiten des Problems geschildert worden sind.

Vermietern stellt sich häufig die Frage, wie sie mit Mietern umgehen, die z. B. eine Mietkürzung vornehmen. Ist diese berechtigt, weil vom Vermieter zu verantwortende Mängel der Mietwohnung vorliegen? Auch will ein Vermieter gegebenenfalls nach Jahren die Miete erhöhen. Das Gesetz sieht dafür spezielle Voraussetzungen vor. Unter Umständen muss auch die wirtschaftliche Frage beantwortet werden, ob und, wenn ja, wie z. B. Wärmedämmmaßnahmen des Mietshauses vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden können. Für all diese Fragen, ebenso, wie für Fragen der Kündigung und Räumung der Mietsache, bietet Rechtsanwalt Neumann qualifizierte Antworten.

Gewerbliches Mietrecht

Im gewerblichen Mietrecht gelten die Regelungen des Wohnungsmietrechtes nicht. Das heißt, dass im Wege der vertraglichen Vereinbarungen vieles geregelt werden kann, auch, wenn es z. B. den Mieter eher belastet. Auch im Bereich des gewerblichen Mitrechtes stellt sich vielfach die Frage, wer für Mängel der Mietsache verantwortlich ist und ob eine Mietkürzung berechtigt sein kann.

Vielfach erfolgen durch den Vermieter Mieterhöhungen auf Grundlage einer Preisgleitklausel, die vereinbart ist. Dann bedarf es der Überprüfung, ob die Mieterhörung dem Inhalt der Preisgleitklause entspricht. Rechtsanwalt Neumann bietet eine ausführliche Beratung sowohl Mietern als auch Vermietern im Bereich des gewerblichen Mietrechtes an den Standorten Bochum & Bottrop.

Pachvertrag

Ein Pachtvertrag berechtigt den Pächter vielfach aus dem Pachtgegenstand Nutzungen zu ziehen oder Früchte zu ernten. Deshalb werden derartige Verträge häufig im landwirtschaftlichen Bereich oder in Bezug auf Gaststätten geschlossen. Häufig vereinbaren die Parteien dann keine feste Pacht sondern eine umsatzbezogene Pacht.

Verbunden wird der Pachtvertrag oftmals mit dem Abschluss eines Franchisevertrages zum Betrieb einer Tankstelle, eines Fast Food Restaurants oder ähnliches. Aus den Vertragskonstellationen beim Pachtvertrag ergeben sich umfängliche rechtliche Fragestellungen, die Rechtsanwalt Neumann an den Standorten Bochum & Bottrop gerne beantwortet.

Leasingverträge

Bei Leasingverträgen handelt es sich im Ergebnis ebenfalls grundsätzlich um Verträge, auf die mietrechtliche Regelungen Anwendung finden. Hinzu treten Regelungen, die die spezielle Situation des Leasingvertrages regeln. Leasingverträge werden von vielen Bevölkerungsschichten geschlossen. Fahrzeugleasing ist weit verbreitet bei Geschäftsfahrzeugen, auch wegen der steuerlichen Vorteile.

Aber auch sonstige bewegliche Sachen, wie Einrichtungen von Restaurants oder Drucker oder Kopierer etc. werden geleast. Dabei stellen sich vielfältige Fragen z. B. in dem Fall, dass der Leasinggegenstand, mangelbehaftet ist oder der Leasingnehmer versehentlich Leasingraten unterlässt zu begleichen. Auch ist vielfach das Ende eines Leasingvertrages, ob regelgerecht oder außerordentlich, problematisch, wenn eine Restzahlung zu erfolgen hat oder der Gegenstand verwertet wird. Für Fragen des Leasingrechtes steht Rechtsanwalt Neumann gern zur Verfügung.

Alle Ratsuchenden aus Bochum, Bottrop oder auch dem näheren Umfeld können sich jederzeit an die Kanzlei von Herrn Rolf Neumann wenden.