Das private Baurecht dient der Regelung rechtlicher Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Durch mehrjährige Erfahrungen im Bereich des privaten Baurechts, kann Rechtsanwalt Rolf Neumann (vorwiegend im Raum Bochum und Bottrop) seine Mandanten umfassend beraten.
Folgend ein kurzer Überblick zum Tätigkeitsspektrum von Herrn Neumann im Rahmen baurechtlicher Angelegenheiten:
Außer der verschiedenen Benennung wird vielen Lesern der Unterschied zwischen dem öffentlichen und dem privaten Baurecht nicht bewusst sein. Dieser kann wie folgt kurz zusammengefasst werden:
Daher kommen völlig unterschiedliche gesetzliche Regelungen zum Tragen und im Falle juristischer Streitigkeiten sind verschiedene Gerichte zuständig.
Das private Baurecht ist Teilgebiet des Zivilrechts. Dadurch, dass es der Wahrung privater Interessen der am Bau beteiligten dient, überschneidet sich das private Baurecht noch mit dem zivilrechtlichen Nachbarrecht und dem Vertragsrecht. Schnell kann hier die Übersicht verloren gehen und es wird sinnvoll, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Herr Rechtsanwalt Neumann – zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Standorten in Bochum und Bottrop – hilft Ihnen, im Dickicht von Vorschriften und Verordnungen den Überblick zu behalten.
Bei einem sich anbahnenden Rechtstreit zwischen den ausführenden Organen (z. B. Architekt, Bauträger, Handwerker) und den privaten Baubeteiligten, d.h. den Bauherren oder Auftraggebern, ist es auch aus kostentechnischer Sicht sinnvoll, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Schnell genug sieht man sich mit ggf. Millionenbeträgen konfrontiert, was auch für den Laien offenkundig in keiner Relation zu den anwaltlichen Kosten einer sorgfältigen Vertragsprüfung steht.
Um baurechtlichen Konflikten vorzubeugen, bietet Herr Rolf Neumann bauvorbereitend auch die Prüfung bzw. die inhaltliche Gestaltung von Verträgen an. Insbesondere Bauverträge, Bauträgerverträge, Immobilienkaufverträge, Architektenverträge oder Ingenieurverträge stehen hierbei im Mittelpunkt (dabei gilt es u. a. auch Regelungen des BGB, VOB und HOAI zu berücksichtigen). Herr Rechtsanwalt Neumann prüft Verträge im Hinblick auf Konformität mit Rechtsprechung und den geltenden Gesetzen und zeigt dabei mögliche Konfliktquellen auf. Mängel am Bau – Rechtsanwalt Neumann hilft bei Baumängeln.
Die Bauwerksleistung hat nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit? Sie ist weiterhin nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet und entspricht nicht dem vertraglichen Verwendungszweck? Ein Mangel am Bauwerk stellt nicht nur ein großes Ärgernis dar, sondern kann – z. B. bei Fenstermängeln oder generellen Undichtigkeiten am Bauwerk – durch Schimmelbildung auch ein gesundheitliches Risiko bedeuten.
Mängel am Bauwerk stellen einen der häufigsten Streitpunkte im Baurecht dar. Der Auftraggeber hat ein Interesse daran, dass Mängel im Rahmen der Nacherfüllung beseitigt werden. Bedeuten Baumängel auch funktionelle Einbußen, kann eine Nachbesserung verlangt werden. Liegen hingegen nur bauliche "Schönheitsfehler" vor, kann ein Nachbesserungsverlangen unverhältnismäßig sein.
Ein besonderes Problem bei baulichen Mängeln ist das der Zuständigkeit. Weist das Bauwerk keine Mängel auf, sind alle zufrieden. Kommt es zur Rügen von Mängeln, will es kein Baubeteiligter gewesen sein. Ist beispielsweise die Undichtigkeit einer Terrassentür oder eines Fensters auf mangelhafte Planung zurückzuführen oder handelt es sich bei den Mängeln um Handwerkerfehler? Rechtsanwalt Rolf Neumann wird den vorliegenden Sachverhalt genau prüfen und ggf. mit Gutachtern zusammenarbeiten.
Sofern eine Bauleistung ordnungsgemäß erbracht wurde, steht dem Ausführenden selbstverständliche eine angemessene Vergütung zu. Rechtsanwalt Neumann rät Handwerksunternehmern zur Vorsicht: Vergütungsansprüche können verjähren! Schnell eine Mahnung zu verschicken, um noch offene Forderung einzufordern, ist nicht ausreichend. Die Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides hingegen hemmt die Verjährung.
Wenn es um die Geltendmachung von berechtigten oder auch Abwehr unberechtigter Forderungen geht, vertritt Rechtsanwalt Neumann Ihre Interessen kompetent. Unter anderem geht es hierbei um Haftungsansprüche, Honorarforderungen oder Mängelansprüche. Wer haftet bei Baumängeln? Liegen tatsächlich Mängel am Bau vor? Gerne prüft der in Bochum und Bottrop tätige Anwalt Rolf Neumann die Durchsetzung von Minderungs- bzw. Schadensersatzansprüchen aus Bauverträgen.
Rechtsanwalt Neumann überprüft den zu schließenden Bauträgervertrag intensiv und äußert Änderungsvorschläge für den erwerbenden Mandanten (siehe: Verbraucherratgeber Bauträgerverträge). Für Bauträger entwickelt Rechtsanwalt Neumann zu schließende Bauträgerverträge unter Berücksichtigung des Inhaltes des Grundstücksankaufsvertrages. Günstigstenfalls wird die anwaltliche Hilfe des Rechtsanwalts Neumann bereits vor Abschluss des Grundstücksankaufvertrages in Anspruch genommen.
Vor dem Abschluss von Immobilienkaufverträgen von bebauten und unbebauten Grundstücken ist vielfach zunächst die grundbuchliche Situation zu prüfen, auch im Hinblick auf die spätere Verwertung oder Nutzung des zu erwerbenden Grundstückes. Rechtsanwalt Neumann begleitet den Erwerber, ob gewerblich oder privat, vor Abschluss des Vertrages nach Ermittlung der Wünsche und Ziele des Mandanten.
Unabhängig davon, mit welchem baurechtlichen Problem Sie konfrontiert sind und ob Sie Handwerker, Architekt, Bauträger, Auftraggeber, Generalunternehmer oder Privatperson sind. Rechtsanwalt Rolf Neumann steht Ratsuchenden an gleich zwei Standorten (Bochum und Bottrop) zur Verfügung.