Im Bereich des Wirtschaftsrechtes werden Sie unter anderem betreut im
Wettbewerbsrecht
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Gewerberecht und Steuerrecht
Gewerbevertragsrecht
Existenzgründungsberatung
Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann Rechtsanwalt als Wirtschaftskanzlei befasst sich seit Jahrzehnten im Wirtschaftsrecht mit sämtlichen juristischen Grundlagen des wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs der Mandanten.
In diesem Zusammenhang ist und war Rechtsanwalt Neumann immer wieder regelmäßig in wirtschaftliche Entscheidungsprozesse von Unternehmern, beginnend mit der Begleitung der Gründung von einzelkaufmännischen Unternehmen und Kapitalgesellschaften bis zur Entscheidung über den Inhalt der zu schließenden Verträge, seien es Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge, Lieferverträge, Handelsvertreterverträge, Maklerverträge, Franchiseverträge, Factoringverträge, Bauwerksverträge, Architektenverträge, Immobilenkaufverträge, Bauträgerverträge, Dienstleistungsverträge etc. eingebunden.
Deshalb ist er in der Lage, wirtschaftliche Zusammenhänge nach kurzer Informationsphase in einer Form zu erfassen, die es Mandanten erlauben, unter Zugrundelegung der qualifizierten Entscheidungshilfen des Rechtsanwalts Neumann, betriebssinnvolle und wirtschaftliche Entscheidung für das Unternehmen zu treffen. Teilweise münden die Hinweise in Controlling – Daten zur Optimierung innerbetrieblicher Abläufe.
Durch jahrelange intensive juristische Tätigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts, der Grundstücksentwicklung, der Abwicklung von Grundstücksankaufsverträgen im Bauträgerbereich, der Konzeption von darauf abgestimmten Bauträgerverträgen und Vermarktungsverträgen, Bauwerksverträgen, Factoringverträgen, Franchiseverträgen, sowie im Zahnmedizinrecht, inklusive der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen des Imports von Zahnersatz aus dem Ausland, ist Rechtsanwalt Neumann in die Lage versetzt worden, wirtschaftliche Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen zu ermitteln und diese in die qualifizierten Ratschläge an die Mandantschaft einfließen zu lassen.
Gleichzeitig bedeutet dies für Herrn Rolf Neumann umfängliche Möglichkeiten der Beeinflussung von katasterlichen Grundstücksteilungen, Baulastenorganisation und Organisation von Grunddienstbarkeiten, sowie grundbuchlichen Abwicklungen und auf die Ausgangsverträge abgestimmte Folgeverträge.
All dies wird mit der nötigen Ruhe und erforderlichen Gelassenheit ergebnisorientiert von Herrn Neumann für die Mandantschaft und allein in deren Sinne abgearbeitet.
Wegen der der Tätigkeit zu Grunde liegenden Grunderfordernisse wird auf die Ausführungen zu den Garantien (siehe Menüpunkt Rechtsanwalt) verwiesen.