Wirtschaftsrecht Bochum & Bottrop

Wirtschaftsrecht als Grundlage aller Aktivitäten

Im Bereich des Wirtschaftsrechtes werden Sie unter anderem betreut im
 

Wettbewerbsrecht

  • u.a. bei Wettbewerbsverstößen im Bereich der Werbung, d.h. unlauterer Wettbewerb, Kartellrecht, d.h. das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen, Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatz, Abwehr von Unterlassungsansprüchen auch der Internetnutzer, Markenrecht, d.h. Markenschutz und Abwehr von Verstößen gegen geschützte Marken, Beantragung von Eintragungen in das Markenregister

Handelsrecht

  • u.a. mit dem Recht der Handelsgesellschaften OHG und KG, dem Kaufmannsrecht, dem Handelsvertreterrecht und dem Vertragshändlerrecht, Kontokorrentrecht

Gesellschaftsrecht

  • u.a. mit dem Recht der GmbH und Aktiengesellschaft, der Umwandlung von z.B. GbR oder OHG in eine GmbH, einer GmbH in eine Aktiengesellschaft, Geschäftsführungsrecht und Recht des Aufsichtsrates

Gewerberecht und Steuerrecht

  • u.a. mit Gewerbeanmeldung und Voraussetzungen dafür in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, z.B. als Bauträger und Makler, mit steuerlichen Belangen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit

Gewerbevertragsrecht

  • mit der Entwicklung von Gewerbemietverträgen, Factoringverträgen, Franchiseverträgen, Gewerbekaufverträgen, Unternehmenskaufverträgen, Unternehmensübernahmeverträgen, Anteilskaufverträgen

Existenzgründungsberatung

  • u.a. mit der Ermittlung der Grundlagen der Existenzgründung, Strategieentwicklung, Gesellschaftsformberatung, Werbung, Controlinggrundlagen, Ermittlung von Finanzierungserfordernissen und - Voraussetzungen

Unternehmerische Entscheidungsprozesse über den Anwalt regeln

Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann Rechtsanwalt als Wirtschaftskanzlei befasst sich seit Jahrzehnten im Wirtschaftsrecht mit sämtlichen juristischen Grundlagen des wirtschaftlichen Geschäftsverkehrs der Mandanten.

In diesem Zusammenhang ist und war Rechtsanwalt Neumann immer wieder regelmäßig in wirtschaftliche Entscheidungsprozesse von Unternehmern, beginnend mit der Begleitung der Gründung von einzelkaufmännischen Unternehmen und Kapitalgesellschaften bis zur Entscheidung über den Inhalt der zu schließenden Verträge, seien es Geschäftsführerverträge, Vorstandsverträge, Lieferverträge, Handelsvertreterverträge, Maklerverträge, Franchiseverträge, Factoringverträge, Bauwerksverträge, Architektenverträge, Immobilenkaufverträge, Bauträgerverträge, Dienstleistungsverträge etc. eingebunden.

Deshalb ist er in der Lage, wirtschaftliche Zusammenhänge nach kurzer Informationsphase in einer Form zu erfassen, die es Mandanten erlauben, unter Zugrundelegung der qualifizierten Entscheidungshilfen des Rechtsanwalts Neumann, betriebssinnvolle und wirtschaftliche Entscheidung für das Unternehmen zu treffen. Teilweise münden die Hinweise in Controlling – Daten zur Optimierung innerbetrieblicher Abläufe.

Grundstücksentwicklung & Abwicklung von Grundstücksankäufen

Durch jahrelange intensive juristische Tätigkeiten im Bereich des Wirtschaftsrechts, der Grundstücksentwicklung, der Abwicklung von Grundstücksankaufsverträgen im Bauträgerbereich, der Konzeption von darauf abgestimmten Bauträgerverträgen und Vermarktungsverträgen, Bauwerksverträgen, Factoringverträgen, Franchiseverträgen, sowie im Zahnmedizinrecht, inklusive der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen des Imports von Zahnersatz aus dem Ausland, ist Rechtsanwalt Neumann in die Lage versetzt worden, wirtschaftliche Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen zu ermitteln und diese in die qualifizierten Ratschläge an die Mandantschaft einfließen zu lassen.

Gleichzeitig bedeutet dies für Herrn Rolf Neumann umfängliche Möglichkeiten der Beeinflussung von katasterlichen Grundstücksteilungen, Baulastenorganisation und Organisation von Grunddienstbarkeiten, sowie grundbuchlichen Abwicklungen und auf die Ausgangsverträge abgestimmte Folgeverträge.

All dies wird mit der nötigen Ruhe und erforderlichen Gelassenheit ergebnisorientiert von Herrn Neumann für die Mandantschaft und allein in deren Sinne abgearbeitet.

Wegen der der Tätigkeit zu Grunde liegenden Grunderfordernisse wird auf die Ausführungen zu den Garantien (siehe Menüpunkt Rechtsanwalt) verwiesen.