Im Bereich des Zivilrechtes werden Sie unter anderem betreut im
Forderungsrecht
Vertragsrecht
Nachbarrecht
Mängelgewährleistungsrecht
Besitz und Eigentumsschutz
Erbrecht
Arbeitsrecht
Zwangsvollstreckung
Zivilrechtliche Streitigkeiten sind vielfach privat aber auch im Zuge wirtschaftlicher Betätigung nicht zu vermeiden. Etwaig wird man von Dritten in Anspruch genommen, oder sieht sich gezwungen, Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen, was sich jeweils vielfach auch aus der wirtschaftlichen Betätigung ergibt.
Falls Mandaten sich folglich derartigen zivilrechtlichen Streitigkeiten ausgesetzt sehen oder diese für erforderlich halten, so berät die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt nicht nur im Hiblick auf die juristischen Grundlagen des jeweiligen Streitfalles, sondern auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit der Durchführung des Streitverfahrens. Denn nicht nur die juristische Beurteilung des Sachverhaltes ist von Nöten, sondern es ist auch der wirtschaftliche Hintergrund jeweilig zu beleuchten, um dem Mandanten eine qualifizierte Entscheidung zur Aufnahme des Streites zu ermöglichen.
Die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt ist in diesem Zusammenhang nicht bestrebt, ausschließlich im forensischen Bereich (d. h. im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens) für den Mandanten tätig zu sein, sondern versucht Streitigkeiten insbesondere auch außergerichtlich durch etwaige Verhandlungen mit dem Gegner – gegebenenfalls nach entsprechendem Druckaufbau etwa durch Klagedrohung – erfolgreich zum Abschluss zu bringen.
Ziel der zivilrechtlichen Tätigkeit der Kanzlei Neumann Rechtsanwalt ist folglich in jedem Falle, die Bedürfnisse des Mandanten unter Berücksichtigung der Gesamtumstände, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, konsequent zu verfolgen.
Erforderlich ist in diesem Zusammenhang, dass der Mandant die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt umfänglich und vertrauensvoll über die tatsächlichen zivilrechtlichen Zusammenhänge des Sachverhaltes informiert und auch die sonstigen Umstände mitteilt. Dazu gehört auch, die wirtschaftlichen Umgebungsbedingungen darzulegen. Erst nach Zurverfügungstellung sämtlicher Informationen ist eine qualifizierte Beurteilung der Dinge möglich.
Die Ratschläge im Hinblick auf die jeweilige Vorgehensweise beinhalten auch die Einbeziehung möglicher strafrechtlicher Erwägungen, die vielfach dazu dienlich sein können, den Gegner im zivilrechtlichen Bereich zum Einlenken zu bewegen.
Im Übrigen ist das Recht als Ganzheit zu betrachten, sodass die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt bei der Beurteilung im Zivilrecht auch zum Beispiel öffentlich rechtliche Erwägungen einbezieht, um zivilrechtlich etwa durch Einschaltung von Behörden im öffentlich rechtlichen Bereich Bewegung in die Zielsetzungen des Mandanten zu bringen.
Aber auch präventiv ist die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt für ihre Mandanten tätig, indem sie auf Wunsch bei der Gestaltung von zivilrechtlichen Verträgen maßgeblich tätig ist.
Zu Grunde zu legen ist in diesem Zusammenhang, dass auch die konsequente Umsetzung der Ziele des Mandanten bereits im Bereich der Vertragsentwicklung zukünftig zivilrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden hilft.