Rechtsanwalt Rolf Neumann

Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Fachanwalt für Verwaltungsrecht - Rolf Neumann

Neumann Rechtsanwalt ist eine von Rechtsanwalt Rolf Neumann gegründete Rechtsanwaltskanzlei, die ihren Sitz im zentralen Ruhrgebiet in Bochum und zusätzlich im westlichen Ruhrgebiet in Bottrop hat.

Nach Absolvierung des juristischen Studiums, welches bereits darauf abgestimmt war, zukünftig als Rechtsanwalt tätig zu sein, leistete Herr Neumann seine Referendarzeit beim Landgericht in Bochum ab.

Bereits damalig entfaltete er durchgängig neben der Referendarausbildung Tätigkeiten bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, um sich auf die zukünftige Tätigkeit als Rechtsanwalt vorzubereiten.

Herr Rolf Neumann ist seit Beginn des Jahres 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und war lange Jahre in einer größeren Wirtschftskanzlei in Hamm tätig. Seit 2006 betreibt er seine Rechtsanwaltskanzlei in Bochum und seit 2009 unterhält er eine Zweigstelle in Bottrop.

Vertretungsberechtigt ist Herr Rechtsanwalt Neumann vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bochum & Bottrop - Bundesweit tätig

Er beschäftigt sich seit Jahren bundesweit als Fachanwalt für Verwaltungsrecht u. a. mit dem Verwaltungsrecht, dem Immobilienrecht, dem Medizinrecht, insbesondere dem Zahnmedizinrecht, dem Vertragsrecht, dem Arbeitsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Beamtenrecht, dem Disziplinarrecht, dem privaten und öffentlichen Baurecht, dem Architektenrecht, und dem Wirtschaftsrecht im weitesten Sinne sowie dem Wirtschaftsstrafrecht. Außerdem ist er wegen seiner langjährigen intensiven Beratungstätigkeit für Wirtschaftsunternehmen auch als Mitglied in Aufsichtsräten von Aktiengesellschaften gewohnt, wirtschaftliche Zusammenhänge zu analysieren und kompetent juristisch erfolgsorientiert zu begleiten und auch Privatpersonen kompetent zu beraten.

In diesem Zusammenhang konnte er seine erworbenen Kenntnisse bereits im Rahmen von Vorträgen vor Fachpublikum – auch im Auftrage von Mandanten – weitertragen.

Rechtsanwalt Neumann ist als Mitglied des Bochumer Anwaltvereins seit langem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Regelmäßige Fortbildungen sind für Rechtsanwalt Neumann selbstverständlich, damit die juristische Beratung von Mandanten sich an den neuesten juritischen Entwicklungen orientiert. Zu diesem Zweck ist er auch Mitglied der Juristischen Gesellschaft Ruhr e.V., die mehrfach im Jahr hochkarätige Vorträge bekannter Juristen organisiert.

Er folgt den in der Anwaltschaft allgemein gültigen Prinzipien, die nachfolgend als Garantien dargestellt werden:

  • Unabhängigkeit
    Rechtsanwalt Neumann streitet berufsmäßig unabhängig von Einflüssen Dritter für die Interessen seiner Mandanten. Nur der Mandant ist in der Lage, zu bestimmen, was von seinem Rechtsvertreter in der Sache zu unternehmen ist.
  • Verschwiegenheit
    Wie ein Arzt sind auch Rechtsanwalt Neumann und seine Mitarbeiter gesetzlich verpflichtet, die ihnen anvertrauten Angelegenheiten absolut vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Denn wie bei Gesundheitsfragen müssen sich Mandanten auch in Rechtsfragen unbedingt auf ihren Berater verlassen und ihm alles anvertrauen können, ohne Gefahr zu laufen, dass die Tatsachen fremden Dritten bekannt werden.
  • Loyalität
    Loyalität gegenüber dem Mandanten ist eines der wichtigsten Gebote für Herrn Neumann. Er ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen des Mandanten loyal zu vertreten.

Rechtsanwalt Rolf Neumann legt Wert auf eine persönliche Beratung, welche die Umstände des jeweiligen Einzelfalles – auch in wirtschaftlicher Hinsicht – individuell umfasst.

Dabei ist eine zielorientierte Analyse der Rechtssituation sowie eine auch streitvermeidende Verhandlungsführung gegenüber Gegnern seit mehr als 25 Jahren der Standard.

Unter Einsatz modernster Büroorganisations- und Kommunikationsmittel wird der Mandant zuverlässig betreut und das Mandat verlässlich abgewickelt.

In dringenden Fällen ist die Kanzlei Neumann Rechtsanwalt jederzeit erreichbar. Besuche beim Mandanten sind ebenso üblich, wie kurzfristige Besprechungstermine in der Kanzlei beider Standorte.