Für den Begriff Immobilienrecht existiert keine rechtliche Definition, er wird jedoch als Oberbegriff für alle Aspekte rund um Immobilien, Grundstücke, Mietrecht, Pachtrecht, Baurecht u. ä. verwendet.
Hat man sich entschlossen, eine Immobilie, z. B. ein Ein- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, zu erwerben, so stellen sich, nachdem man ein passendes Objekt gefunden hat, vor Erwerb vielfältige Fragen, die die Finanzierung und die zukünftige Nutzung des Objektes ohne Beeinträchtigungen gewährleisten.
Zu den anwaltlichen Tätigkeiten des Rechtsanwalts Neumann im Immobilienrecht gehören deshalb mitunter, jedoch nicht abschließend folgende Punkte:
Ab wann gehört eine Immobilie dem Käufer? Eine berechtigte Frage, die der Käufer vielfach beantwortet wissen möchte. Schließlich liegen die Kaufpreise regelmäßig im fünf- bis sechsstelligen Bereich (abgesehen von stark renovierungsbedürftigen „Schnäppchen“ oder durch Zwangsversteigerung erworbenen Häusern). Bis zur Umschreibung des Eigentums sollte der Käufer durch die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung (vom Veräußerer vor dem zuständigen Notar abzugebende Eintragungsbewilligung) in das Grundbuch gesichert werden. Jedenfalls müssen bei Kauf bzw. Verkauf von Immobilien rechtliche Absicherungen der Parteien individuell erarbeitet werden, damit sowohl Käufer als auch Verkäufer keine Risiken eingehen. Gern beantwortet Rechtsanwalt Neumann Ihnen alle Fragen rund um den Erwerb einer Immobilie, insbesondere solche zur Eigentumsumschreibung, deren vorherige Absicherung und deren Finanzierung.
Für den Bau eines Hauses bzw. den Ausbau eines vorhandenen Hauses, muss der Bauherr vielfach regelmäßig einen Sonderfachmann – etwa den Bodengutachter – einzuschalten, wenn es Anhaltspunkte für die beeinträchtigende Standfestigkeit des Grundstücks gibt. Je nach geologischen Gegebenheiten, besitzt ein Grundstück eine mehr oder auch weniger lastverträgliche Struktur. Rechtsanwalt Neumann mahnt zur Vorsicht bei Bodengutachten. Nicht selten kommt es zu Konflikten zwischen Bauherrn und Architekt – wer haftet, wenn es trotz vorangegangenen Gutachtens zu Schäden kommt? Beispielsweise wenn „drückendes Wasser“ durch Seitenwände und Bodenplatte eindringt.
Für eine ordnungsgemäße Übertragung von Wohnungen, Wohnhäusern oder Gewerbeobjekten, ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung das A und O. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Bochum und Bottrop mit umfangreichen Erfahrungen u. a. auch im Immobilienrecht, kennt Herr Rolf Neumann viele vertragliche Fallstricke. Rechtsanwalt Neumann unterstützt Sie bei Entwurf bzw. Prüfung von Immobilienkaufverträgen auch im Hinblick auf die Absicherung von Käufer und Verkäufer sowie bei der Optimierung von Finanzierungen von Immobilientransaktionen.
Rechtsanwalt Neumann berät Architekten im Zuge des Abschlusses ihrer Planungs- und Bauleitungsverträge für die Planung und Bauleitung bei der Errichtung von Häusern auch hinsichtlich der Absicherung des Honorars des Architekten.
Ob Immobilienkäufer, Bauherr oder Architekt, Herr Rechtsanwalt Rolf Neumann steht Ihnen bei allen Fragen oder akuten Problemfällen mit Rat und Tat zur Seite.
Hilfe im Immobilienrecht Bochum & Bottrop – Rechtsanwalt Rolf Neumann