Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten, wobei die Rechtsvorschriften aus verschiedenen Bereichen stammen. So kommen Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zum Tragen. Darüber hinaus sind außerdem die Architektengesetze einzelner Bundesländer sowie auch die berufsrechtlichen Regeln der Architekten zu beachten. Unabhängig davon, ob Sie selbst als Architekt tätig sind oder als Bauherr die Dienste eines solchen in Anspruch nehmen, in jedem Fall kommen Sie mit dem Architektenrecht in Berührung.
Insbesondere bei größeren Bauunternehmen kann die rechtliche Lage schnell unübersichtlich werden und spätestens, wenn Mängel festgestellt werden, sind Konflikte praktisch vorprogrammiert. Rechtsanwalt Neumann unterstützt Sie in den folgenden Bereichen:
Dabei berät und vertritt Herr Neumann Architekten, Unternehmen, Handwerksbetriebe, Privatpersonen oder Kommunen und arbeitet eng mit Sachverständigen zusammen.
Mit dem Architektenvertrag werden Art und Umfang der Leistungen des Architekten festgehalten und auch wie er für diese Leistungen bezahlt werden soll. Der Vertrag kann mündlich, sollte aus Beweisgründen und, weil die HOAI die Schriftform für Vereinbarungen auf deren Grundlage vorsieht, jedoch immer schriftlich festgehalten werden. Auf jeden Fall ist der Bauherr gut beraten, den zu schließenden Architektenvertrag anwaltlich prüfen zu lassen, bevor er ihn unterschreibt. Rechtsanwalt Neumann kann diese Aufgabe gern übernehmen.
Wurde der Bau bereits begonnen, wird Herr Neumann baubegleitend tätig. Kommt der Architekt seinen Pflichten der Kostenkontrolle / Bauüberwachung nicht oder nur in Teilen nach? Bei bereits abgeschlossenen Bauprojekten übernimmt Rechtsanwalt Neumann die Prüfung auf mögliche Planungsfehler und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen auch gegenüber de Architekten. Darüber hinaus ist auch zu klären, ob der Architekt ganz oder nur teilweise haftbar zu machen ist. Die Anforderungen an Bauüberwachung und Beratung des Architekten gegenüber seinem Auftraggeber sind in den vergangenen Jahren deutlich verschärft worden.
Rechtsanwalt Neumann Berät Architekten darüber, ob ihr Handeln gegebenenfalls gegen das Koppelungsverbot verstößt und welche Rechtsfolgen sich daraus etwa ergeben. In diesem Zusammenhang wurden die Gegebenheiten von der Rechtsprechung in neuerer Zeit erheblich konkretisiert, so dass die Regelungen nicht mehr in der früheren Strenge gehandhabt werden. Architekten sind gut beraten, sich darüber im Einzelfall aufklären zu lassen, was Rechtsanwalt Neumann gern übernimmt.